|
Überblick | Bedeutung
der Taufe | Regelungen | Patenamt
| Taufsprüche | Taufkerze
| Taufe mitgestalten | FAQ
Fragen zur Taufe
Der Begriff
"Pate" kommt vom lateinischen "pater" = Vater.
Ein Pate - und genauso eine Patin - übernimmt also gewissermaßen
eine "elterliche" Funktion in der Begleitung des Patenkindes
auf seinem Weg mit dem Glauben. Sicher haben
Sie sich schon Gedanken gemacht, wer für Ihr Kind das Patenamt
übernehmen soll. Die Entscheidung ist nicht immer leicht. Einerseits
ist es ein Zeichen des Vertrauens, jemanden zu bitten in dieser
besonderen Weise für Ihr Kind dazusein, andererseits möchten
Sie sicher niemanden zu dieser Aufgabe drängen. Was beinhaltet das Patenamt? Die Paten geben
die Zusage, sich in besonderer Weise zusammen mit Ihnen als Eltern
um ihr Kind zu kümmern und so zu begleiten, dass es später
in eigener Verantwortung auf die Taufe antworten kann. Wer kann ein Patenamt übernehmen? Mit der Absicht,
ihr Kind taufen zu lassen, bezeugen Sie Ihr Zutrauen, dass der christliche
Glaube für das Leben Ihres Kindes besondere Bedeutung haben
kann und haben möge. Die Paten sollen es auf diesem Weg begleiten.
Darum versteht es sich von selbst, dass die Paten selbst auf diesem
Weg sind und dem christlichen Glauben zugehören. Patenschein? Paten müssen sich durch einen Patenschein ausweisen. Dieser Patenschein belegt, dass die Paten sowohl getauft als auch konfirmiert und Mitglied einer christlichen Kirche sind. Sie erhalten den Patenschein beim zuständigen Gemeindepfarramt ihres Wohnortes. Wieviele Paten sind notwendig? Notwendig ist mindestens ein Pate, der der evangelischen Kirche angehört. Möglich sind aber mehr. Oft sind es zwei Paten, in vielen Fällen auch drei oder vier. Kann man eine Patenschaft zurückgeben, übertragen oder löschen? In besonderen
Ausnahmefällen ist es schon vorgekommen dass ein Pate - aus
vertretbaren Gründen und auf eigenen Wunsch - von der Patenschaft
entbunden wurde. Diese "Streichung" wird dann durch einen
Nachtrag im Taufbuch vermerkt. Kann ich jemanden vom Patenamt entbinden? Eine Streichung
gegen den Willen des Paten ist nicht möglich. Im konkreten
Einzelfall suchen sie doch bitte das Gespräch mit dem Paten,
um den Konflikt gemeinsam zu klären oder das Einverständnis
des Paten zur Aufhebung der Patenschaft einzuholen. Sie können
die Gemeindepfarrerin / den Gemeindepfarrer zu einem klärenden
Gespräch dazu bitten. Wann endet das Patenamt? Normalerweise
endet die Patenschaft mit der Konfirmation. Bei der Konfirmation,
soll der Täufling ja seinen Glauben in die eigene Verantwortung
nehmen und - so vorläufig, wie das "auf dem Weg"
immer nur möglich ist - sein eigenes "Ja" sagen,
das damals Eltern und Paten stellvertretend für ihn gesagt
hatten.
Copyright © 1998-2002
Elisabethkirchengemeinde Marburg
Letzte Änderung am 10.04.2003 10:57 |