Taufe in der Elisabethkirche: Regelungen
Überblick | Bedeutung der Taufe | Regelungen | Patenamt | Taufsprüche | Taufkerze | Taufe mitgestalten | FAQ Fragen zur Taufe

Folgende Regelungen und Fragen sind zu bedenken: (Merkblatt zum Runterladen PDF)

oBesichtigung der Räumlichkeiten
oDimissoriale
oTaufen im Gottesdienst
oEintrag ins Kirchenbuch
oWeitere Termine für Taufen
oWieviele kommen?
oTaufen sonntags
oWo parken wir?
oGebühren für Gemeindeglieder
oBlumenschmuck?
oGebühren für Bewohner der Kernstadt (Dekanat Marburg Stadt oKollekte wofür?
oGebühren für Auswärtige
oFeiern vor Ort?
oBitten Sie ihren Pfarrer oOrganistInnen

Bitte haben Sie Verständnis dafür, daß soviele Regelungen nötig sind, um die verschiedenen Interessen an der Elisabethkirche miteinander auszugleichen. Daß wir hier eine so schöne Kirche haben, verpflichtet uns auch zu den entsprechenden Rücksichtnahmen gegenüber den Gläubigen und den Besuchern der Elisabethkirche.

Der Kirchenvorstand



Besichtigung der Räumlichkeiten
  • Während der Gottesdienste kann und soll die Elisabethkirche nicht besichtigt werden, während der Amtshandlungen ist dies nur bis zum Lettner gestattet.
Taufen im Gottesdienst
  • Taufen finden normalerweise im sonntäglichen Gemeindegottesdienst statt. Im 10 Uhr Gottesdienst der Elisabethkirche ist dies in 1999 am ??.?. (Dietrich) möglich.
Weitere Termine für Taufen
  • Darüberhinaus können Taufen in der Elisabethkirche oder im Michelchen stattfinden. Samstags um:
  • Elisabethkirche: 12.00, 13.00, 14.00 Uhr
    Michelchen: 12.00, 13.00, 14.00, 15.00, 16.00 Uhr

    Parallele Amtshandlungen zu gleicher Zeit sind nicht möglich, es sei denn, es wird ein eigener Organist mitgebracht. Später als zu den angegebenen Zeiten können Amtshandlungen nicht mehr gehalten werden.
Taufen sonntags
  • Taufen können in der Elisabethkirche sonntags um 12.15 Uhr oder im Michelchen um 12.15 Uhr gehalten werden.
    Gegebenenfalls werden mehrere Taufen in einem Taufgottesdienst gemeinsam gefeiert.

Notwendigkeit von Gebühren

  • Um allen Anfragen nach Taufen und Trauungen und den darüberhinausgehenden Erfordernissen durch Kirchenbesucher gerecht zu werden, braucht es einen hohen Aufwand, um für die Musik, die Sauberhaltung und den Schmuck der Kirche zu sorgen. Darum sind Gebühren notwendig.
Gebühren bei Taufen für Gemeindemitglieder
  • Die Mitglieder der Elisabethgemeinde bezahlen keine Gebühren.

Gebühren für Einwohner der Kernstadt (Stadtkirchenkreis Marburg)

  • Einwohner der Kernstadt (Stadtkirchenkreis) zahlen bei Taufen keine Gebühr.

Gebühren für Auswärtige

  • Auswärtige zahlen eine Gebühr von 100,-€ bei Taufen bei den Küstern.

OrganistInnen

  • Für eine/n Organisten/in sorgt bei Amtshandlungen in der Elisabethkirche und im Michelchen die Elisabethkirchengemeinde. Wir haben qualifizierte Musiker "unter Vertrag", die je nach Dienstplan für die Trauungen oder Taufen an einem Tag jeweils Dienst tun. Der Orgeldienst wird also von der Gemeinde für Alle vorgehalten und andererseits haben die beauftragten OrganistInnen durch diesen Dienst auch ihr Ein- und Auskommen. Daher ist es in der Regel nicht möglich, eigene OrganistInnen "mitzubringen".

    Um aus besonders wichtigen Gründen von dieser Regel eine Ausnahme zu ermöglichen, sind zwei Dinge nötig:
    • Mindestens die C-Prüfung
    • Ein Gespräch mit dem/der PfarrerIn aus dem Team der Elisabethkirchengemeinde, die/der die Amtshandlung durchführt. Oder - wenn kein/e PfarrerIn der Gemeinde beteiligt ist - ein Gespräch mit Kantor der Elisabethgemeinde.
Bitten Sie ihren Pfarrer
  • Amtshandlungen werden grundsätzlich von den Pfarrern gehalten, in dessen Bezirk die Gemeindemitglieder wohnen. Wenn Sie von außerhalb kommen, bringen Sie ruhig Ihren Gemeindepfarrer in die Elisabethkirche mit.
Dimissoriale
  • Wenn das in einzelnen Ausnahmefällen nicht möglich ist, kann die Amtshandlung von dem/der Besucherpfarrer/in übernommen werden. Notfalls kann auch eine/er der Kollegen/innen der Elisabethkirchengemeinde einspringen. In jedem Fall ist ein Dimissoriale (Überweisungsschein) des/der Heimatpfarrers/in vorzulegen.
Eintragungen ins Kirchenbuch
  • In jedem Fall müssen Amtshandlungen, die in der Elisabethkirche oder im Michelchen gehalten werden, im Kirchenbuch der Elisabethkirche mit Nummer eingetragen werden, da sonst ein späterer Nachweis der Amtshandlungen nicht möglich ist. Bitte hinterlassen Sie, wenn ein auswärtiger Pfarrer die Amtshandlung durchführt, bei unseren Küstern die erforderlichen Angaben sowie eine Kopie der Geburtsurkunde. Formulare für die erforderlichen Angaben liegen in der Küsterstube oder unter hier unter www.Elisabethkirche.de/info/download als Taufanmeldeformular zum Runterladen bereit.
    Sie müssen in jedem Fall die Kontaktdaten der beteiligten Personen und des/der Pfarrer/in (Adresse mit Telefonnummer) enthalten, die die Amtshandlung durchführen.
Wieviele kommen?
  • Bitte teilen Sie den Küstern/innen mit, mit wieviel Teilneh­mern Sie etwa rechnen, damit die erforderliche Anzahl von Stühlen aufgestellt wird.
Wo parken wir?
  • Auch über Parkmöglichkeiten können die Küster Auskunft geben. Normalerweise sind die Parkplätze hinter der Kirche, die Sie über den Firmaneiplatz erreichen können, geöffnet.
Blumenschmuck?
  • Auf den Altären stehen ständig Blumensträuße. Wenn Sie einen festlicheren Blumenschmuck haben möchten, wenden Sie sich am besten an unsere Küsterstube: (Küsterstube Tel. 06421/65573) Im Winterhalbjahr von 10.00 bis 16.00 Uhr, im Sommer von 9.00 bis 18.00 Uhr besetzt. Zu diesen Zeiten treffen Sie die Küster also in der Elisabethkirche an.
    Die Küster können Sie gerne beraten und dafür sorgen, dass unser Blumenteam in Ihrem Auftrag den Altar festlich schmückt, bzw. die von Ihnen beauftragte Gärtnerei den Blumenschmuck bereitstellen kann. Da andere Amtshandlungen der ihren vorausgehen oder nachfolgen können, besteht meist Abstimmungsbedarf mit anderen Brautleuten oder Taufeltern.
Kollekte wofür?
  • Bei jeder Amtshandlung wird am Ausgang eine Kollekte eingesammelt. Sie verbleibt in der Elisabethgemeinde und ist in der Küsterstube abzugeben.
    Die Bestimmung des Kollektenzwecks obliegt nach der Ordnung unserer Landeskirche dem Kirchenvorstand der Gemeinde, in der die Amtshandlung stattfindet.
    Der Kirchenvorstand der Elisabethgemeinde hat den Kollektenzweck für alle Amtshandlungen im Michelchen und in der Elisabethkirche zu je der Hälfte bestimmt:
    • für unseren Partnerkirchenkreis Moretele in Südafrika, dort besonders für die Arbeit der Gebetsfrauen (in der Aidsaufklärung, in der Hilfe für von Aids betroffene Familien, Aidshospitz) und
    • für die diakonischen Aufgaben in unserer Gemeinde (Unterstützung Bedürftiger im Waldtal). Wir bitten Sie bei den Kollektenabkündigungen darauf hinzuweisen.

Wichtige Kontakte

  • Küsterstube der Elisabethkirche
    Elisabethstraße 0
    35037 Marburg
    Tel.: 06421-65573
    Kuesterstube@Elisabethkirche.de

  • Besucherpfarramt der Elisabethkirche
    Elisabethstr. 6
    35037 Marburg
    Tel.: 06421-65497
    Besucherbuero@Elisabethkirche.de

  • Kantor der Elisabethgemeinde
    Tel.: 06421-620717
    Kirchenmusik@Elisabethkirche.de

Feiern vor Ort?

  • Eine sich an die Taufe anschließende Feier ist vor Ort nicht möglich! Sie können sich aber entsprechende Räumlichkeiten innerhalb Marburgs reservieren lassen. Informationen zu Gaststätten und Restaurants, die diesen Service anbieten, erhalten Sie von der:


pfeil_l.gif Gesprächsecke pfeil_r.gif Trauung

Copyright © 1998-2002 Elisabethkirchengemeinde Marburg
Letzte Änderung am 28.07.2010 10:07