Drei biblische Lesungen werden unmittelbar vor den Traufragen gehalten.
Sie sollen das Wort der Schrift zur Ehe und zur Liebe zwischen den
Brautleuten zu Gehör bringen. Das ist dann die Basis auf der
die Traufragen gestellt werden und die Brautleute zueinander, vor
Gott und der Gemeinde "Ja" sagen.
Die Lesungen
sind aufgeteilt in die Alttestamentliche Lesung, in das was Jesus
sagt (Texte aus den Evangelien), und in das was der Apostel sagt
(Texte aus den Briefen).
Teil
1 Alttestamentliche Lesung:
Am Anfang schuf Gott Himmel und Erde. Und er schuf den Menschen
zu seinem Bilde, zum Bilde Gottes schuf er ihn; und schuf sie als
Mann und Frau. Und Gott segnete sie und sprach zu ihnen: Seid fruchtbar
und mehret euch und füllet die Erde und machet sie euch untertan.
Und Gott sah an alles, was er gemacht hatte, und siehe, es war sehr
gut. (1.Mose 1,1.27-28a.31a)
oder
die folgende Alternative
->
Teil
2 Jesus sagt:
Gott, der im Anfang den Menschen geschaffen hat, schuf sie als Mann
und Frau und sprach: »Darum wird ein Mensch Vater und Mutter
verlassen und an seiner Frau hängen, und die zwei werden eins
sein. So sind sie nun nicht mehr zwei, sondern eins. Was nun Gott
zusammengefügt hat, das soll der Mensch nicht scheiden! (Matthäusevangelium
19,4-6)
oder eine der
folgenden Alternativen ->
Teil
3 Der Apostel sagt:
So zieht
nun an als die Auserwählten Gottes, als die Heiligen und Geliebten,
herzliches Erbarmen, Freundlichkeit, Demut, Sanftmut, Geduld; und
ertrage einer den andern und vergebt euch untereinander, wenn jemand
Klage hat gegen den andern; wie der Herr euch vergeben hat, so vergebt
auch ihr! Über alles aber zieht an die Liebe, die da ist das
Band der Vollkommenheit. Und der Friede Christi, zu dem ihr auch
berufen seid in einem Leibe, regiere in euren Herzen; und seid dankbar.
Laßt das Wort Christi reichlich unter euch wohnen und singt
Gott dankbar in euren Herzen. Und alles, was ihr tut mit Worten
oder mit Werken, das tut alles im Namen des Herrn Jesus und dankt
Gott, dem Vater, durch ihn. (Kolosserbrief
3,12-16a.c.17)
oder eine der
folgenden Alternativen ->